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FH überprüft Aussteller an der Hong Kong Watch & Clock Fair

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Die Überwachung von Ausstellern erweist sich notwendiger als je zuvor. Die jüngste globale Krise ermutigte einige Hersteller alle Grenzen zu überschreiten und munter darauf los zu kopieren. Die Hongkonger Uhrenmesse war eine Gelegenheit welche der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie FH nutzte, um einige grundlegende Regeln für das geistige Eigentum in Erinnerung zu rufen.

 

Die diesjährige Ausgabe der Hongkonger Uhrenmesse welche vom 6. bis 10. September stattfand zählte 698 Aussteller aus 14 Ländern. Wobei zu erwähnen ist, dass die Aussteller aus Hongkong und China in der Mehrzahl waren und den grössten Teil der Ausstellungsfläche besetzten. Die verbleibenden 10% wurden von den Ausstellern aus anderen Teilen der Welt, einschließlich den nur fünf Schweizer Marken, geteilt. Doch dank einem wichtigen Händler war die Schweizer Uhrenindustrie nicht komplett abwesend und präsentierte einige der renommiertesten Schweizer Marken auf seinem Stand.

Wie schon in den Jahren 2008 und 2009 wiederholte der FH seine Überwachung im Hinblick auf die Erkennung einer Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums. Dies geschieht direkt während der Ausstellung und im Namen der jeweiligen Marken.

Gleich nach der Eröffnung machten die Ermittler vom FH-Center in Hongkong eine eingehende Prüfung der 698 Aussteller. Dank der Erfahrung aus den Jahren zuvor konnten die gut ausgebildeten Teams so diskret und systematisch wie möglich jede Verletzung, zum Beispiel die Kopie eines Modells oder unrechtmäßiges Verwendung eines Markennamens, ahnden.

Das Resultat der Prüfungen sieht am Ende der Messe wie folgt aus: 45 Klagen wurden von den Teams eingereicht (sieben weniger als im Jahr 2009). Davon entschied das Panel, dass 34 berechtigte Verletzungen aufgetreten waren (gegenüber 41 im Jahr 2009), und forderte die sofortige Rücknahme der angefochtenen Objekte für die Dauer der Messe. 11 Forderungen wurden abgewiesen (gleiche Anzahl wie im Jahr 2009), weil die Anwälte der Ansicht waren, dass die angefochtenen Stücke sich deutlich genug unterscheiden und so den beanspruchten Schutzbereich nicht verletzen. Wie der FH berichtet sind die Meisten der abgelehnten Fälle auf eine mangelhafte Angabe bei der Design-Registrierung zurückzuführen.

Und somit gilt die diesjährige Kontrolle als voller Erfolg und wird nächstes Jahr wiederholt. Ein wichtiger Beitrag, um in diesem Teil der Welt den Fälscherbanden „den Schutz der Marke und des Designs“ wieder einmal in Erinnerung zu rufen.

Besuchen Sie auch: fhs.ch

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